Allgemeine Geschäftsbedingungen - Storen Fust AG

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Direktkunden

Allgemeines
Aufträge werden mündlich oder schriftlich erteilt. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen sind ein integrierter Bestandteil. Sofern die nachfolgenden Bedingungen keine Abweichungen enthalten, gelten die Bedingungen der SIA-Norm 118 und der SIA-Norm 342. Anderslautende Bedingungen bedürfen einer beidseitigen, schriftlich festgehaltenen Bestätigung.

Preisverbindlichkeit
Offerten sind, wenn nicht anders vereinbart, 30 Tage gültig. Änderungen der Vorgabebedingungen zu Angebot und Auftragsbestätigung bewirken entsprechende Preiskorrekturen.

Lieferfrist
Die Lieferfrist läuft ab definitiver Mass-, Ausführungs- und Farbbereinigung sowie ab Begutachtung von allfälligen Konstruktionszeichnungen bzw. Masskontrollen am Bau (z.B. nach erfolgter Fenstermontage). Verspätete Lieferungen ergeben keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Vertragsannullierung. Konventionalstrafen werden nicht akzeptiert.

Stoffqualität (siehe auch unsere separate Pflegehinweise)
Storenstoffe von Markenherstellern sind Hochleistungsprodukte mit hoher Licht- und Farbbeständigkeit sowie einer fäulnishemmenden, wasser- und schmutzabweisenden Ausrüstung. Unabhängig vom hohen Stand der Technik gibt es durch die Behandlung der Gewebe Erscheinungen, die unvermeidlich sind. Solche Erscheinungen mindern den Wert und die Gebrauchstauglichkeit der Stoffe nicht. Um Irritationen zu vermeiden, wollen wir Sie im Rahmen der Verbraucher-Aufklärung auf die nachstehenden Eigenschaften ausdrücklich hinweisen:
1. Knickfalten
Knickfalten entstehen bei der Konfektion und beim Falten der Stoffe. Dabei kann es, speziell bei hellen Farben, im Knick zu Oberflächeneffekten kommen, die im Gegenlicht dunkler (wie Schmutzstreifen) wirken.
2. Kreideeffekt.
sind helle Streifen, die beim Verarbeiten entstehen und sich auch bei grösster Sorgfalt nicht immer ganz vermeiden lassen.
3. Wasserbeständigkeit / Anfrieren
Acryl- und Polyester-Sonnenschutzstoffe sind wasserabweisend imprägniert. Bei stärkerem oder längerem Regen müssen Sonnenstoren, um Schäden zu vermeiden, eingefahren werden. Nass eingerollte Sonnenstoren sind baldmöglichst zum Trocknen wieder auszufahren. Im Winter können feuchte Stoffe durch Kälte anfrieren und dadurch beim Herausfahren reissen. Automatisch betriebene Storen müssen bei Kälte auf Hand-Bedienung umgestellt und vorsichtig bedient werden.
4. Welligkeit     
Im Saum-, Naht- und Bahnbereich entstehen durch die Mehrfachlagen des Gewebes unterschiedliche Wickelstärken auf der Tuchwelle. Die dadurch entstehenden Stoffspannungen können Welligkeiten (Waffel- oder Fischgrätenmuster) und hängende Seitennähte auslösen.

Farben
Kleine Abweichungen in den Farbnuancen und im Glanzgrad sind nicht ausgeschlossen. Lagerhaltung und Liefermöglichkeit für Nachlieferungen/Reparaturen sind nicht gewährleistet. Wenn nicht anders angegeben, gelten die Standardfarben der Lieferanten.

Montagen
Zur Montage gehören alle Leistungen einer fachgerechten Ausführung. Anschlussarbeiten wie elektrische Zuleitungen, Anschlüsse und Schalter, Schreiner- oder Malerarbeiten, Spitz- und Zuputzarbeiten sind nicht inbegriffen. Die Montage muss in einem Arbeitsgang erfolgen können. Der Arbeitsort muss frei zugänglich und alle die Arbeit behindernden Gegenstände weggeräumt sein. Für Schäden, die aus Nichtbeachtung daraus, oder durch Arbeiten an mit Farbe überstrichenen Rolladendeckeln entstehen, übernehmen wir keine Haftung und eventuelle Mehrarbeit geht zu Lasten des Kunden. Veränderungen am Objekt welche nach definitiver Massaufnahme oder Bestellung vorgenommen werden und Anpassarbeiten am Produkt zur Folge haben, gehen inklusive unseres Zeitaufwandes zu Lasten des Kunden. Versäumte Termine werden in Rechnung gestellt.
Für Leitungsbeschädigungen und deren Folgeschäden wird jegliche Haftung abgelehnt, sollten die Leitungen für uns nicht erkennbar sein, oder auf uns bekannten und aussagekräftigen Plänen von der Bauherrschaft dokumentierten werden.

Zahlungsbedingungen
Aufträge ab Fr.  8‘000.-: 60% Fällig bei Vertragsabschluss, Restsumme fällig 30 Tage ab Rechnungsdatum
Aufträge ab Fr.15‘000.-: 30% bei Vertragsabschluss, 30% bei Lieferbereitschaft, Restsumme fällig 30 Tage ab Rechnungsdatum. Für alle Aufträge unter Fr. 8‘000.-, sofern nicht anders vereinbart, zahlbar innert 30 Tagen netto.

Garantie
Die Garantie beträgt zwei Jahre ab Rechnungsdatum. Die Garantie besteht in der kostenlosen Reparatur in unserer Werkstatt oder wenn die Reparatur aus technischen Gründen nicht möglich ist, dem kostenlosen Umtausch nach unserer Wahl, sowie den Ein- und Ausbaukosten. Kosten für notwendigen Zuzug von anderen Handwerkern, allfällige sonstige Kosten (wie Gerüst, Hebebühnen usw.), und insbesondere alle Mängelfolgekosten werden von uns nicht übernommen. Barrückbehalte werden nicht akzeptiert.
Die Bedienung der Sonnen- und Wetterschutzanlagen bei extremen Witterungsbedingungen erfolgt auf eigene Gefahr.  (z.B. Stürme, Vereisung, Schnee-Ansammlungen usw.) Für solche Schäden übernehmen wir keine Haftung. Der Benutzer hat alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um sich vor Beschädigungen oder Zerstörungen zu schützen.

Gerichtsstand ist Arlesheim / Liestal

Reinach, 29.11.2023
© 2023 Storen Fust AG, Seewenweg 3, 4153 Reinach, Tel. 061 716 98 98, info[at]storenfust.ch
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